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Steuerrecht
22.05.2018
Steuerrecht
BdSt: Mehr Zeit für die Körperschaftsteuererklärung/Unternehmer dürfen Papierformulare nutzen

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) macht darauf aufmerksam, dass Unternehmer, die ihre Körperschaftsteuererklärung für 2017 selbst anfertigen, die Erklärung bis zum 31.8.2018 abgeben dürfen – und zwar ausnahmsweise auch in Papierform. Nach dem Gesetz muss die Körperschaftsteuererklärung für das Jahr 2017 eigentlich bis zum 31.5.2018 elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Doch dies wird den Unternehmen in diesem Jahr nicht möglich sein, da die Finanzverwaltung das erforderliche Programm-Modul zur Übersendung der Körperschaftsteuererklärungen voraussichtlich erst Ende Juli bereitstellt. Ursache für die späte Verfügbarkeit seien umfassende Änderungen im Bereich der Körperschaftsteuererklärung, so das BMF in einer Mitteilung vom 11.4.2018. Betroffen davon sind beispielsweise GmbHs, die ihre Körperschaftsteuererklärung ohne Steuerberater abgeben.

Bereits in den Jahren 2015 und 2017 konnten die Formulare nicht pünktlich bereitgestellt werden. In diesem Jahr bietet die Finanzverwaltung allerdings eine Zwischenlösung an: Die betroffenen Steuerzahler können ihre Körperschaftsteuererklärung bis zum 31.8.2018 in Papierform oder elektronisch abgeben.

Die erforderlichen Papierformulare stehen beim Bayerischen Landesamt für Steuern online zum Ausdrucken zur Verfügung.

(PM BdSt vom 4.5.2018)

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