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Steuerrecht
16.04.2010
Steuerrecht
BFH: Maßgeblichkeit von zulässigem Gesamtgewicht und Nutzlast für PKW-Besteuerung

Der BFH hat durch Urteil vom 24.2.2010 – II R 6/08 – entschieden: Fahrzeuge, die bauartbedingt weitgehend einem PKW entsprechen und sich auch hinsichtlich des zulässigen Gesamtgewichts und der Nutzlast von einem PKW nicht wesentlich unterscheiden, unterliegen der emissionsbezogenen Hubraumbesteuerung nach § 8 Nr. 1 KraftStG. Eine Besteuerung solcher Fahrzeuge als LKW nach dem Fahrzeuggewicht kommt nur in Betracht, wenn die Fahrzeuge ein zulässiges Gesamtgewicht von mehr als 2800 kg und eine Nutzlast von mehr als 800 kg haben.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-989-3

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