BFH: Maßgebliche Mieten im Ertragswertverfahren
Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2018 – II R 37/14 – wie folgt entschieden:
Eine Zurückrechnung der bei der Bewertung im Ertragswertverfahren zugrunde zu legenden Mieten aus aktuellen Mietspiegeln ist nicht zulässig.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter: BB-ONLINE BBL2018-1749-1