BFH: Masseverbindlichkeit bei Entgeltvereinnahmung durch Insolvenzverwalter auch bei Sollbesteuerung
Der BFH hat im Urteil vom9.12.2010 – V R 22/10 – entschieden: Vereinnahmt der Insolvenzverwalter eines Unternehmers das Entgelt für eine vor der EröffnungdesInsolvenzverfahrensausgeführteLeistung, begründet die Entgeltvereinnahmung nicht nur bei der Ist-, sondern auch bei der Sollbesteuerung eineMasseverbindlichkeit i. S. v. § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO (Fortführung des BFH-Urteils vom 29.1.2009 – V R 64/07, BFHE 224, 24, BStBl. II 2009, 682, zur Istbesteuerung). Der BFH stärkt also den UmsatzsteueranspruchimInsolvenzfall.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-982-2 unter www.betriebs-berater.de
(PM BFH vom 13.4.2011)
--> Hierzu erscheint in Kürze ein Entscheidungsreport von Klöttschen