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Steuerrecht
07.09.2010
Steuerrecht
Bundesregierung: Luftverkehrsteuer kommt

Die Bundesregierung hat zur Umsetzung des Zukunftspakets u. a. die Einführung einer Luftverkehrsabgabe beschlossen. Nach dem aktuellen Regierungsentwurf des Haushaltsbegleitgesetzes 2011 fallen alle nach dem 1.9.2010 abgeschlossenen Verträge mit einem Abflugdatum nach dem 31.12.2010 unter die Besteuerung. Ab dem 1.1.2011 wird die Luftverkehrsteuer auf sämtliche Flüge, die im Inland starten, erhoben. Die konkrete Steuerhöhe hängt dabei von der Entfernung des endgültigen Reiseziels ab. Bei Flügen bis zu 2 500 Km wird pro Fluggast eine Steuer in Höhe von 8 Euro fällig, bei Flügen bis zu 6 000 Km in Höhe von 25 Euro und bei darüber hinausgehenden Flügen in Höhe von 45 Euro. Maßgebend für die Entfernung ist die insgesamt gebuchte Flugreise. Ist also ein Umsteigen oder ein kurzer Zwischenstopp erforderlich, so entsteht die Steuer nur beim ersten Abheben. Bei Zwischenlandungen mit längeren Reiseunterbrechungen (sog. Stopover mit 12 oder 24 Stunden Unterbrechung) fällt die Steuer erneut an.

Grundsätzlich wird die Steuer auf alle Abflüge gewerblicher Luftfahrtunternehmen erhoben. Ausnahmen gibt es jedoch für Fluggäste, die das zweite Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Flüge zu rein hoheitlichen, militärischen oder medizinischen Zwecken sind von der Besteuerung ausgenommen. Gleiches soll teilweise für den Nahflugverkehr mit Inseln ohne Festlandanschluss gelten, sofern es sich bei den Fluggästen um Inselbewohner handelt.

Als Steuerschuldner sieht der Gesetzentwurf die einzelnen Fluggesellschaften bzw. Luftfahrtunternehmen vor. Das bedeutet für den einzelnen Fluggast insoweit nicht zwangsläufig Änderungen. Allerdings ist zu erwarten, dass die Luftverkehrsunternehmen die Steuer an ihre Fluggäste weitergeben.


(Newsletter BMF vom 7.9.2010)

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