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Steuerrecht
29.01.2009
Steuerrecht
BFH: Lohnsteuernachforderung bei irrtümlich angenommener unbeschränkter Einkommensteuerpflicht

Mit Urteil vom 23.9.2008 – I R 65/07 – hat der BFH entschieden: Das FA kann auch dann nachträglich i. S. v. § 50 Abs. 5 S. 4 Nr. 1 EStG 1997/ § 50 Abs. 5 S. 2 Nr. 1 EStG 1997 i. d. F. des StSenkG feststellen, dass die Voraussetzungen der unbeschränkten Einkommensteuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG 1997 nicht vorgelegen haben, wenn es dies bereits bei Erteilung der Bescheinigung hätte bemerken können. Auch bei einer fehlerhaft erteilten Bescheinigung nach § 39c Abs. 4 EStG 1997 kann das FA die zu wenig erhobene Lohnsteuer nachfordern.
 
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-243-5

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