Ländererlasse: Lohnsteuerliche Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen
In gleichlautenden Erlassen der Länder vom 9.11. 2009 werden Vorgaben für die Bewertung der zum Arbeitslohn gehörenden Vorteile aus unentgeltlich oder verbilligt gewährten Flügen von Luftfahrtunternehmen bestimmt. Erfolgt dies unter Beförderungsbedingungen, die auch für Betriebsfremde gelten, ist der Wert der Flüge nach § 8 Abs. 3 EStG zu bewerten, sofern die Lohnsteuer nicht pauschal erhoben wird. Sonst ist § 8 Abs. 2 EStG anzuwenden. Die Erlasse enthalten konkrete Durchschnittswerte in Euro je Flugkilometer.
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