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Steuerrecht
01.10.2010
Steuerrecht
FinMin. Niedersachsen: Lohnsteuerkarte - Umstellung auf Elektronik

Das FinMin hat am 1.10.2010 verlauten lassen, dass die Steuerverwaltung ab 2011 die Elektronische Lohnsteuerkarte (SLStAM) einführt. Die Arbeitgeber erhalten zukünftig die für den Lohnsteuerabzug notwendigen Daten direkt von der Steuerverwaltung. Zukünftig sind die Finanzämter für alle Änderungen dieser Daten (z. B. auch Eintragung eines Freibetrags) zuständig.

Für die erfolgreiche Umstellung des Verfahrens ist es notwendig, dass alle Arbeitgeber die Lohnsteuerkarten ihrer Arbeitnehmer für 2010 noch aufbewahren und nicht ab 2011Ende des Jahres vernichten. Solange die Umstellung noch nicht ganz erfolgt ist, gilt die Lohnsteuerkarte 2010 auch im Jahr 2011 fort. Sie dient bis zur Umstellung weiterhin als Grundlage für die Berechnung der abzuführenden Lohnsteuer.


Das bedeutet für den einzelnen Arbeitnehmer jedoch auch, dass er die Angaben auf der Lohnsteuerkarte 2010 weiterhin im Blick haben muss. Ändert sich für 2011 etwas an den Angaben, ist z. B. ein Kind geboren oder eine Ehe geschieden worden, muss er dies neben der Gemeinde auch dem Finanzamt mitteilen, weil sich solche Ereignisse auf die zu zahlende Lohnsteuer et cetera auswirken. Nur so kann der Arbeitgeber den richtigen Lohnsteuerbetrag einbehalten, wodurch unerfreuliche Nachzahlungen am Ende des Jahres vermieden werden. Spätestens 2012 können dann alle Pappkarten endgültig vernichtet werden.


Weitergehende Hinweise und Informationen zur Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte stehen im Internet unter http://www.elster.de/


(PM FinMin. Niedersachsen vom 1.10.2010)

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