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Steuerrecht
29.10.2009
Steuerrecht
BFH: Lohnsteuerberechnung für einen „sonstigen Bezug“

Der BFH hat durch Urteil vom 25.8.2009 – I R 33/ 08 – entschieden: Bei der Berechnung der Lohnsteuer für einen „sonstigen Bezug“, der einem (ehemaligen) Arbeitnehmer nach einem Wechsel von der unbeschränkten in die beschränkte Steuerpflicht in diesem Kalenderjahr zufließt, ist der während der Zeit der unbeschränkten Steuerpflicht gezahlte Arbeitslohn im „Jahresarbeitslohn“ (§ 39d Abs. 3 S. 4 i. V. m. § 39b Abs. 3 S. 7 EStG 2002) zu berücksichtigen.

Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2395-3

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