Bundesregierung: LohnsteuerÄnderungsrichtlinien 2011 beschlossen
Die Bundesregierung hat am 22.9.2010 die Lohnsteuer-Änderungsrichtlinien beschlossen. Die Zustimmung des Bundesrats wird Anfang November 2010 erwartet. Die LStÄR 2011 sind Erläuterungen zur Rechtslage, Weisungen an die Finanzämter zur einheitlichen Rechtsanwendung, zur Vermeidung unbilliger Härten und zur Verwaltungsvereinfachung. Betroffen sind insbesondere die Verwaltungsanweisungen für die Reisekostenvergütung (R 3.13 und 3.16 LStR), die Altersteilzeit (R 3.28 LStR), lohnbegünstigte Lohnzuschüsse (R 3.33 LStR), Mahlzeitengestellung bei Auswärtstätigkeiten (R 8.1 Abs. 8 LStR), Firmenwagengestellung (R 8.1 Abs. 9 LStR), regelmäßige Arbeitsstätten (R 9.4.Abs. 3 LStR), Unterkunftskosten bei Auswärtstätigkeit (R 9.7 LStR), Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte (R 9.10 LStR), doppelte Haushaltsführung (R 9.11 LStR), berufliche Fort- und Weiterbildungsleistungen (R 19.7 LStR), LSt-Abzugsmerkmale 2011 (R 39.1 ff. LStR 2008), Freibeträge auf der LSt-Karte (R 39a.1 f. LStR), Sonderregelungen für beschränkt steuerpflichtige Berufsgruppen (R 39d LStR), Pauschalierung nach § 40 Abs. 2 S. 2 EStG (R 40.2 Abs. 6 LStR), Arbeitslohnrückzahlung bei pauschal besteuerter betrieblicher Altersversorgung (R 40b.1 Abs. 12 und 13 LStR), den ständigen Vertreter als inländischer Arbeitgeber (R 41.3 LStR), Pfändungsfreigrenzen bei der nachträglichen Einbehaltung von LSt (R 41c.1 LStR) und Verfahrensänderungen bei der Anrufungsauskunft (R 42e LStR). Näheres unter www.bundesregierung.de.