FG Rheinland-Pfalz: Lohnsteuer-Pauschalierung bei Gehaltsumwandlung?
Das FG Rheinland-Pfalz hat mit Urteil vom 23.11.2016 – 2 K 1180/16 - wie folgt entschieden:
Verzichtet ein Arbeitnehmer auf Teile seines bisherigen Gehalts und erhält er stattdessen andere begünstige Lohnbestandteile, können diese Lohnbestandteile nicht pauschal versteuert werden.
(Leitsatz der Redaktion)
Volltext unter BBL2017-2069-4
→ Gegen die Entscheidung ist Revision eingelegt worden (Az. des BFH: VI B 96/16).