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Steuerrecht
09.10.2017
Steuerrecht
EuGH: Lieferung von Gegenständen – Finanzierungsleasingvertrag mit Kaufoption (hier: Mehrwertsteuer)

Der EuGH hat mit Urteil vom 4.10.2017 – C-164/16, Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd - wie folgt entschieden: Der in Art. 14 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28.11.2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem verwendete Ausdruck „Mietvertrag, der regelmäßig die Klausel enthält, dass das Eigentum spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird“ ist dahin auszulegen, dass er auf einen Standard-Mietvertrag mit Kaufoption anzuwenden ist, wenn aufgrund der finanziellen Vertragsbedingungen davon ausgegangen werden kann, dass, wenn der Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit ausgeführt wird, die Optionsausübung zum gegebenen Zeitpunkt als die einzig wirtschaftlich rationale Möglichkeit für den Leasingnehmer erscheint, was zu prüfen Sache des nationalen Gerichts ist.

 

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