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Steuerrecht
23.08.2016
Steuerrecht
BEPS-Projekt: Liechtenstein ratifiziert multilaterales Amtshilfeübereinkommen

Liechtenstein hat am 22.08.2016 bei der OECD in Paris die Ratifikationsurkunde zum Übereinkommen des Europarates und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen (Amtshilfeübereinkommen; MAK) hinterlegt. Der Landtag hatte das Übereinkommen auf Vorschlag der Regierung in seiner Sitzung vom Juni 2016 genehmigt.

Liechtenstein geht mit der Ratifikation des Amtshilfeübereinkommens einen wichtigen Schritt in der Umsetzung seiner Finanzplatz- und Steuerstrategie und kommt seiner internationalen Verpflichtung zur Umsetzung der geltenden internationalen Standards nach. Die OECD würdigte diesen Schritt Liechtensteins.

Automatischer Informationsaustausch, Country by Country Reporting

Das Amtshilfeübereinkommen ist ein umfassendes Instrument der multilateralen Zusammenarbeit im Steuerbereich. 98 Staaten und Gebiete haben es bisher unterzeichnet und in 80 davon ist es bereits in Kraft. Es ermöglicht den Vertragsparteien, sich gegenseitig Amtshilfe auf Anfrage mit Bezug auf definierte Steuerarten zu leisten.

Das Amtshilfeübereinkommen bildet darüber hinaus die Grundlage für die Umsetzung des automatischen Informationsaustausches (AIA) über eine Multilaterale Vereinbarung (MCAA).

Liechtenstein wird das Amtshilfeübereinkommen zudem als Grundlage für die Durchführung der länderbezogenen Berichterstattung für große Unternehmen (Country by Country Reporting) und den spontanen Informationsaustausch nutzen. Dabei handelt es sich um internationale Anforderungen im Rahmen der Umsetzung des so genannten BEPS-Projekts (Base Erosion and Profit Shifting) der OECD.

Wie OECD und Landesverwaltung Liechtenstein mitteilen, soll das Übereinkommen am 1.12.2016 in Kraft treten und damit für Steuerjahre ab dem 01.01.2017 anwendbar sein.

(PM OECD vom 22.08.2016, PM Landesverwaltung Liechtenstein vom 22.08.2016)

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