FG Münster: Leitender Angestellter der Konzernmutter, der als Aufsichtsratsmitglied in eine Tochter-AG entsandt wird, als Unternehmer
Das FG Münster hat mit Urteil vom 26.1.2017 – 5 K 1419/16 U - wie folgt entschieden:
1. Aufsichtsratstätigkeiten stellen nach bisheriger Rechtsprechung sonstige Leistungen dar, die selbstständig, nachhaltig und mit Einnahmeerzielungsabsicht betrieben werden.
2. Ein Aufsichtsratsmitglied ist nicht unselbstständig i. S. von § 2 Abs. 2 Nr. 1 UStG, wenn es im Hinblick auf die Aufsichtsratstätigkeit nicht so eingegliedert ist, dass es den Weisungen der Gesellschaft zu folgen verpflichtet ist.
(Leitsätze der Redaktion)