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Steuerrecht
30.08.2019
Steuerrecht
FG Baden-Württemberg: Leistungsort bei Vermittlung von Sportwetten an eine belgische Gesellschaft

Das FG Baden-Württemberg hat mit Urteil vom 9.5.2019 – 1 K 412/17 - entschieden:

1. Kann der Unternehmer nicht nachweisen, dass er seine Vermittlungsleistungen im Ausland erbracht hat, richtet sich der Ort der Leistung nach dem inländischen (hier § 3a Abs. 2 S. 1 UStG) Empfängerort.

2. Aus der sich nach § 1 Abs. 2 S. 1 und 2 UStG ergebenden Unterscheidung zwischen In- und Ausland und der Definition des Auslands „als das Gebiet, das … nicht Inland ist“, folgt, dass die Annahme einer Leistungserbringung in einem dritten Gebiet, das weder In- noch Ausland ist, nicht in Betracht kommt.

(Leitsätze der Redaktion)

-->Gegen das Urteil wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. BFH XI B 50/19).

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