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Steuerrecht
26.06.2008
Steuerrecht
BFH: Leistungsort bei Tätigkeit eines Steuerberaters als Testamentsvollstrecker

Mit Urteil vom3.4.2008 – V R 62/05 – hat der BFH entschieden, dass ein Steuerberater, der als gerichtlich bestellter Testamentsvollstrecker und Nachlasspfleger tätig wird, diese Leistungen umsatzsteuerrechtlich auch dann im Inland ausführt, wenn die Erben – wie im Streitfall – nicht in einem Mitgliedstaat der EUwohnen. Die Testamentsvollstreckung und die Nachlasspflege sind weder berufstypische Dienstleistungen eines Steuerberaters oder Rechtsanwaltes noch „ähnliche Leistungen“ i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG 1993. Der BFH schließt sich damit dem Urteil des EuGH vom 6.12.2007 – Rs. C-401/06 –, BB 2008, 35, mit Entscheidungsreport Lohse, an.
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2008-1423-1

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