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Steuerrecht
28.08.2012
Steuerrecht
FG Niedersachsen: Leistungsort bei Auslands-Pauschalreisen

Das Niedersächsische FG hat im Urteil vom 19.9.2011– 5 K 319/10– entschieden: Die Verpflegung von Hotelgästen stellt eine Nebenleistung zur Übernachtung dar, die als Teil der Gesamtleistung gem. § 3a Abs. 2 Nr. 1 UStG am Ort des Hotels steuerbar ist. Nach der EuGH-Rechtsprechung können selbst Leistungen, die ein Hotelier bei Dritten bezieht, Nebenleistung zur Unterbringung im Hotel sein. Dann gilt dies auch für Nebenleistungen, die – wie z. B. Restaurantdienstleistungen – der Hotelier selbst erbringt, wenn der auf die Nebenleistung entfallende Teil eines für Unterbringung und Nebenleistung zu entrichtenden Pauschalentgelts gering ist (s. BFH, 15.1.2009 – VR 9/06, BStBl. II 2010, 433). Das Urteil ist nicht rechtkräftig; es wurde Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Az. desBFH: XI B 102/11).
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 17.8.2012)

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2012-2209-5 unter www.betriebs-berater.de

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