R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
08.01.2009
Steuerrecht
BFH: Leistungsbeschreibung in der Rechnung – Vorsteuerabzug

Der BFH hat mit Urteil vom 8.10.2008 – V R 59/07 – entschieden, dass die Leistungsbeschreibung „für technische Beratung und Kontrolle im Jahr 1996“ in einer Rechnung nicht ausreicht, die damit abgerechnete Leistung zu identifizieren, wenn diese sich weder aus den weiteren Angaben in der Rechnung noch aus ggf. in Bezug genommenen Geschäftsunterlagen weiter konkretisieren lässt. Daher berechtigte diese Rechnung im Streitfall nicht zum Vorsteuerabzug.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-75-2

stats