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Steuerrecht
08.10.2010
Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Leistungen zur Unterstützung des Arbeitsamts umsatzsteuerfrei

Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 21.4.2010 – 2 K 998/05 – entschieden: Beauftragt das Arbeitsamt zu seiner Unterstützung Dritte mit der Vermittlung Ausbildungs- oder Arbeitssuchender oder mit Teilaufgaben ihrer Vermittlung, sind derartige Leistungen umsatzsteuerfrei. Zwar enthält das deutsche UStG keine derartige Regelung; Betreffende können sich aber unmittelbar auf die Sechste Richtlinie der EU berufen, wonach Dienstleistungen, die eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbunden sind, von der Umsatzsteuer zu befreien sind, wenn sie von Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder anderen Einrichtungen, die als Einrichtungen mit sozialem Charakter anerkannt seien, erbracht werden. Die Finanzverwaltung hat gegen das Urteil Revision beim BFH eingelegt (Az. des BFH: V R 15/10).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-2534-1 unter www.betriebs-berater.de
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 20.9.2010)

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