BFH: Leistungen zur Krankenhaushygiene umsatzsteuerfrei
Der BFH hat durch Urteil vom 18.8.2011 – V R 27/10 – entschieden, dass infektionshygienische Leistungen, die ein Arzt für Krankenhäuser erbringt, umsatzsteuerfrei sind.
(Quelle: PM BFH vom 26.10.2011)
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2710-1 unter www.betriebs-berater.de