BFH: Leistungen an Mitglieder einer Seniorenwohngemeinschaft
Der BFH hat im Urteil vom 4.5.2010 – XI R 35/10 – entschieden: Vermietungsleistungen und individuell angepasste Pflegeleistungen, die ein Unternehmer aufgrund getrennter Verträge gegenüber Senioren im Rahmen einer Seniorenwohngemeinschaft erbringt, sind umsatzsteuerrechtlich nicht als einheitliche (steuerpflichtige) Leistung zu qualifizieren, sondern unterliegen als eigenständige, selbstständige Leistungen der gesonderten Beurteilung.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1877-6 unter www.betriebs-berater.de