BFH: Landwirtschaftlicher Kleinbetrieb
Der BFH hat im Urteil vom 5.5.2011 – IV R 48/08 – entschieden: Lag nach der Einheitswertfeststellung ein landwirtschaftlicher Betrieb mit Wohnteil und Wirtschaftsteil vor und überstieg die Größe der bewirtschafteten Fläche die für die Abgrenzung von einer privaten Gartenbewirtschaftung entwickelte Grenze von 3 000 Quadratmeter, ist auch einkommensteuerrechtlich von einem landwirtschaftlichen Betrieb auszugehen, sofern die Beweisanzeichen nicht erschüttert werden.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1814-2 unter www.betriebs-berater.de