BFH: Landwirtschaftlich bewirtschaftetes Grundstück als Betriebsstätte i.S. von § 12 AO
Der BFH hat mitUrteil vom 2.4.2014 - I R 68/12 - entschieden: Bewirtschaftete Grundstücksflächen, die zu einem inländischen landwirtschaftlichen Betrieb gehören und im grenznahen Ausland (hier: den Niederlanden) belegen sind, können als Betriebsstätte i.S. von § 12 AO zu qualifizieren und die hierdurch erzielten Einkünfte deshalb gemäß § 32b Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 EStG 2002 n.F. vom sog. Progressionsvorbehalt auszunehmen sein.
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