R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
20.03.2020
Steuerrecht
FinMin Thüringen : Kurzinformationen und Handlungsempfehlungen für Unternehmen und Steuerpflichtige, die von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind

Um die Liquidität Ihres Unternehmens sicherzustellen, können folgende Anträge beim FA gestellt werden:

– Antrag auf Stundung

– Antrag auf Herabsetzung der Vorauszahlungen zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer

– Antrag auf Vollstreckungsaufschub (Vollstreckungsmaßnahmen wurden durch das FA bereits eingeleitet)

Sofern Sie von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind, ist zunächst ein schriftlicher Antrag beim FA zu stellen. Ein telefonischer Antrag reicht nicht aus.

Im entsprechenden Antragsschreiben legen Sie Ihr Anliegen kurz dar. Teilen Sie mit, inwieweit Ihr Unternehmen von der Krise betroffen ist. Der Antrag ist entweder per Post oder E-Mail an das örtlich zuständige FA zu adressieren.

Die Finanzämter werden die eingehenden Anträge abarbeiten. Es wird durch die Finanzämter grundsätzlich gewährleistet, dass bei Eingang entsprechender Anträge keine Mahnungen verschickt oder dass ein ggf. erteilter Lastschrifteinzug nicht durchgeführt wird sowie keine Vollstreckungsmaßnahmen ausgebracht werden.

(Quelle: PM FinMin Thüringen vom 17.3.2020)

stats