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Steuerrecht
07.04.2020
Steuerrecht
BT: Kurzfristige Vermietung und Steuern

Angesichts eines wachsenden Anteils von über Internetplattformen vermittelte Geschäftsvorfälle tritt die Bundesregierung für eine einheitliche Besteuerungslösung innerhalb der EU und auf Ebene der OECD ein. Dies teilt die Regierung in ihrer Antwort (19/18034) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (19/17453) mit, die sich nach der Besteuerung von Einkünften aus kurzfristiger Wohnraumvermietung über Portale wie Airbnb erkundigt hatte.

Wie viele Steuerpflichtige kurzfristig Wohnraum vermieten würden, sei nicht bekannt, heißt es in der Antwort weiter.

(Quelle: hib-Mitteilung Nr. 375/2020 vom 7.4.2020)

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