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Steuerrecht
05.10.2017
Steuerrecht
Hessisches FG: Kürzung des Gewerbeertrags nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 GewStG bei Grundstücksunternehmen

Das Hessische FG hat mit Urteil vom 6.12.2016 – 8 K 1064/13 - wie folgt entschieden:

1. Nicht in das Grundvermögen einzubeziehen sind nach § 68 Abs. 2 Nr. 2 BewG Maschinen und sonstigen Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören (Betriebsvorrichtungen), auch wenn sie wesentliche Bestandteile sind.

2. Bei einer Rohrpostanlage und der überlassenen Bodenbefestigung im Tankstellenbereich handelt es sich um Betriebsvorrichtungen, so dass eine Kürzung i. S. d. § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG zu versagen ist.

(Leitsätze der Redaktion)

Gegen das Urteil wurde Revision eingelegt (Az. BFH I R 22/17).

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