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Steuerrecht
06.05.2010
Steuerrecht
DStV: Kritik an Praxis der Nichtanwendungserlasse

Der Deutsche Steuerberaterverband e.V. (DStV) fordert das BMF zur Rücknahme des Nichtanwendungserlasses zum Halbabzugsverbot auf. Der BFH hat in seinem Urteil vom 25.6.2009 – IX R 42/ 08 – für Recht erkannt, dass der Abzug von Erwerbsaufwand bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns bei privaten Kapitalbeteiligungen jedenfalls dann nicht durch das seinerzeit geltende hälftige Abzugsverbot nach § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG begrenzt ist, wenn der Steuerpflichtige keinerlei durch seine Beteiligung vermittelte Einnahmen erzielt hat. Dazu hat das BMF einen Nichtanwendungserlass veröffentlicht (BMF, 15.2.2010 – IVC 6 – S 2244/09/10002). Nach eigenen Angaben des BMF wird das Ziel eines Nichtanwendungserlasses darin gesehen, dem BFH die Gelegenheit zu geben, seine Rechtsauffassung zu überprüfen. In einem Beschluss vom 18.3.2010 – IXB227/09 – hat der BFH seine Ansicht bekräftigt und die Argumente des BMF ausdrücklich zurückgewiesen. Nun ist es Sache des BMF,Wort zu halten und den Nichtanwendungserlass aufzuheben. Für Steuerpflichtige und deren Berater seien diese Erlasse eine Quelle von Rechtunsicherheit und provozierten neue Prozesse. Hierdurch entstünden vermeidbare Kosten und die ohnehin stark beanspruchte Finanzgerichtsbarkeit werde zusätzlich belastet.
(PM DStV vom 28.4.2010)

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