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Steuerrecht
05.10.2011
Steuerrecht
Spitzenverbände: Kritik am Entwurf des GewSt-Erlasses

Die acht Spitzenverbände der Wirtschaft bemängeln in ihrer Stellungnahme vom 30.9.2011 etliche Unstimmigkeiten im Entwurf für den neuen GewSt-Erlass – IV C 2 – G 1422/07/10005 :003 –, den ihnen das BMF am 26.8.2011 hat zukommen lassen. Insbesondere geht es um Details zu Hinzurechnungen. Gezahlte Zinsen, Mieten, Pachten und Leasingraten werden mit einem bestimmten Anteil in die GewSt-Bemessungsgrundlage einberechnet; sie werden dem Gewinn anteilig „hinzugerechnet“. Sie sind Kostenfaktoren, wirken sich aber steuerbelastend aus. Kritisiert wird, dass auch Zinsen für betriebliche Steuerschulden hinzugerechnet werden sollen; sie seien in diesem Zusammenhang aber keine Gegenleistung für die Nutzung von Fremdkapital oder für das vorzeitige Bereitstellen von Kapital. Zweck der Hinzurechnung sei aber nur, vermeintliche Vorteile aus einer verspäteten Steuerzahlung abzugelten. Sie seien daher Säumniszuschlägen vergleichbar. Diese seien nicht hinzuzurechnen. Die Verbände weisen darüber hinaus auf Ungereimtheiten z. B. bei der Miete für eine kurzfristige Nutzung eines Baggers hin, die der Hinzurechnung unterliegen soll, während dies für die kurzfristige Miete eines LKW nicht gilt. Auch dürfe die kurzfristige Anmietung von Unterkünften für Montagearbeiter nicht der Hinzurechnung unterliegen; diese greife ja auch nicht für die Hotelnutzung für geschäftliche Termine.
(Quelle: FAZ vom 5.10.2011, S. 12).

Volltexte des Erlass-E und der Stellungnahme: siehe Zusatzmaterial rechts

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