BFH: Kostenentscheidung bei sog. in camara-Verfahren – Beiladung
Der BFH hat mit Beschluss vom 25.2.2014 - V B 60/12 - wie folgt entschieden:
Das Verfahren nach § 86 Abs. 3 FGO ist jedenfalls dann ein unselbständiges Zwischenverfahren ohne eigenständige Kostenentscheidung, wenn der Antrag nach § 86 Abs. 3 FGO erfolglos geblieben und/oder die im Rahmen des § 86 Abs. 3 FGO in Anspruch genommene Behörde Beteiligte auch des Hauptsacheverfahrens ist.