BFH: Kostenentscheidung bei Weitergeltungsanordnung des BVerfG
Der BFH hat mit Urteil vom 16.5.2018 – II R 16/13 – wie folgt entschieden:
Der Kläger, dessen Revision zurückgewiesen wird, hat die Kosten des Revisionsverfahrens auch zu tragen, wenn der angefochtene Verwaltungsakt auf Vorschriften beruht, die zwar verfassungswidrig sind, deren Anwendung im Streitfall aber aufgrund einer entsprechenden Anordnung des BVerfG zulässig ist.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BB-ONLINE BBL2018-1749-4