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Steuerrecht
28.11.2011
Steuerrecht
FG Berlin-Brandenburg: Kosten für 50. Geburtstag eines Unternehmers

Das FG Berlin-Brandenburg hat im Urteil vom 16.2.2011 – 12 K 12087/07 – entschieden: Die Kosten für private Feiern von Unternehmern können steuerlich nicht als Betriebsausgaben des Unternehmens geltend gemacht werden, weil sie nicht betrieblich, sondern privat veranlasst sind. Das gilt auch dann, wenn z. B. ein runder Geburtstag zeitlich mit einem Firmenjubiläum zusammenfällt und der Unternehmer aus beiden Anlässen eine Feier mit Freunden und Geschäftspartnern veranstaltet. Das Urteil ist rechtskräftig.
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 9.11.2011, Stand: 15.11.2011)

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