: Korrektur zu Heft 11/2009, Seite 540
Im Heft 11/2009, Seite 540, wurde versehentlich die vor dem Inkrafttreten des MoMiG vorgesehene Fassung des Entscheidungsreports von Dr. Dirk Koch zu BFH, 2.4.2008 – IX R 76/06, veröffentlicht. Die wesentlichen Ausführungen des Autors haben aber inhaltlich ihre Gültigkeit auch nach Inkrafttreten des MoMiG am 1.11.2008 behalten. Besonderes Augenmerk ist darauf zu richten, dass die für die Praxis wichtige Frage noch nicht hinreichend sicher geklärt ist, ob auch nach Inkrafttreten des MoMiG das zivilrechtliche Kriterium des Eigenkapitalersatzes als steuerlicher Ansatzpunkt für Anschaffungskosten i. S. v. § 17 EStG dienen kann, z. B. im Hinblick darauf, ob die Frage, ob und wann eine „Krise“ der Gesellschaft vorliegt, mit dem MoMiG obsolet geworden oder ob steuerlich weiterhin auf das „alte“ Kapitalersatzrecht abzustellen ist.
Der aktualisierte Text der Praxisfolgen steht im Internet unter
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