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Steuerrecht
24.09.2009
Steuerrecht
BFH: Korrektur von Steuerbescheiden nach Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das BVerfG

Der BFH hat durch Urteil vom 12.5.2009 – IX R 45/08 – entschieden: Die Änderung eines Steuerbescheids wegen nachträglich bekannt gewordener Tatsachen gemäß § 173 AO kommt nicht in Betracht, wenn das FA bei ursprünglicher Kenntnis der Tatsachen nicht anders hätte entscheiden können. Die Feststellung der Verfassungswidrigkeit eines Steuergesetzes durch das BVerfG ist keine Tatsache i. S. v. § 173 AO.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-2115-4

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