R&W Abo Buch Datenbank Veranstaltungen Betriebs-Berater
 
Steuerrecht
05.03.2010
Steuerrecht
BFH: Korrektur eines Einheitswertbescheids nach Ablauf der Feststellungsfrist

Der BFH hat durch Urteil vom 11.11.2009 – II R 14/08 – entschieden: Ein Einheitswertbescheid kann gemäß § 181 Abs. 5 AO nach Ablauf der Feststellungsfrist insoweit erlassen oder korrigiert werden, als die Festsetzungsfrist für die Grundsteuer noch nicht abgelaufen ist. § 25 BewG ermöglicht nicht nur die Nachholung erstmaliger gesonderter Feststellungen mit Wirkung auf einen späteren Feststellungszeitpunkt, sondern auch die Berichtigung, Änderung und Aufhebung solcher Feststellungen.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-601-1

stats