Oberste Finanzbehörden der Länder: Koordinierte Erlasse zur Anwendung des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben am 25.6.2009 gleich lautende Erlasse zur Umsetzung des Gesetzes zur Reform des Erbschaftsteuer- und Bewertungsrechts herausgegeben: – Anwendung der geänderten Vorschriften des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes (BStBl. I 2009, 713–747) und – Anwendung der §§ 11, 95 bis 109 und 199ff. BewG i. d. F. durch das ErbStRG (BStBl. I 2009, 698–711).
In einem der nächsten Hefte des Betriebs- Beraters erscheint dazu ein Aufsatz von Zipfel et al.
Vollstext der Erlasse: siehe Zusatzmaterial rechts