FG Berlin-Brandenburg: Kontrollen gegen Schwarzarbeit ohne schriftliche Ankündigung
Das FG Berlin-Brandenburg hat durch Urteil vom 4.11.2009 – 7 K 7024/07 – entschieden: Überprüfungen von Beschäftigungsverhältnissen durch das Hauptzollamt sind ohne vorherige schriftliche Prüfungsanordnung zulässig. Zweck einer Kontrolle nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz sei, die Einhaltung der sozialversicherungs- und ausländerrechtlichen Bestimmungen zu prüfen. Dieser Zweck würde in vielen Fällen vereitelt werden, wenn die Kontrolle längere Zeit zuvor angekündigt würde. Das Tätigwerden der Behörde aufgrund einer zwar anonymen, aber jedenfalls nicht erkennbar haltlosen oder schikanösen Anzeige sei weder willkürlich noch unverhältnismäßig.
(PM FG Berlin-Brandenburg vom 8.2.2010)