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Steuerrecht
07.12.2010
Steuerrecht
FG Münster: Konkurrenzverbot im Rahmen einer Geschäftsveräußerung im Ganzen

Das FG Münster hat durch Urteil vom 7.12.2010 – 15 K 2529/07 U – entschieden: Die ertragsteuerlich maßgebenden Abgrenzungskriterien, ob ein für ein Wettbewerbsverbot vereinnahmtes Entgelt als unselbstständiger Teil der übernahmevereinbarung zum Veräußerungspreis gehört oder ob das Wettbewerbsverbot ein selbstständiges Wirtschaftsgut darstellt, lassen sich auf die Umsatzsteuer übertragen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. des BFH: XI R 1/11).

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-1237-4 unter www.betriebs-berater.de

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