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Steuerrecht
30.07.2009
Steuerrecht
BFH: Konkludente Mitunternehmerschaft bei Landwirtsehegatten

Der BFH hat durch Urteil vom 25.9.2008 – IV R 16/07 – entschieden: Ehegatten können in der Land- und Forstwirtschaft ohne ausdrücklichen Gesellschaftsvertrag eine Mitunternehmerschaft bilden, wenn jeder der Ehegatten einen erheblichen Teil der selbst bewirtschafteten land- und forstwirtschaftlichen Grundstücke zur Verfügung stellt. Dabei kommt es nicht darauf an, ob dem Ehegatten das Fruchtziehungsrecht an den zur Verfügung gestellten Grundstücken als Alleineigentümer, als Miteigentümer oder als Pächter zusteht (Änderung der Rechtsprechung). Der Anteil ist nicht erheblich, wenn er weniger als 10% der insgesamt land- und forstwirtschaftlich genutzten Eigentumsflächen beträgt (Änderung der Rechtsprechung). Für die konkludente Mitunternehmerschaft ist ferner erforderlich, dass die Ehegatten die Grundstücke gemeinsam in einem Betrieb bewirtschaften, so dass von einer gemeinsamen Zweckverfolgung ausgegangen werden kann.

Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2009-1666-3

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