FG Münster: Konfliktsituation im Sinne von § 24 Nr. 1 a) EStG
Das FG Münster hat mit Urteil vom 17.3.2017 – 1 K 3037/14 E - wie folgt entschieden:
1. Für die Annahme einer Konfliktsituation im Sinne der Rechtsprechung des BFH, die das von Die Woche im Blick | Steuerrecht 1430 Betriebs-Berater | BB 25.2017 | 19.6.2017 Steuerrecht | Die Woche im Blick der Rechtsprechung entwickelte Merkmal der „Zwangssituation“ erfüllen soll, muss es nach Auffassung des erkennenden Senats ausreichen, dass überhaupt eine gegensätzliche Interessenlage zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bestand, beide Konfliktparteien zur Entstehung des Konflikts beigetragen haben und die Parteien den Konflikt im Konsens lösen.
2. Diese Voraussetzungen sind erfüllt, wenn die Interessenkonflikte durch eine Auflösungsvereinbarung bezüglich eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Dienst bereinigt werden.
3. Auf das Gewicht und den Zeitpunkt der Verursachungsbeiträge kommt es dabei nicht entscheidend an, solange beide Konfliktparteien zu der Entstehung des Konflikts beigetragen haben.
(Leitsätze der Redaktion)