FG Niedersachsen: Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag 2003–2005/Gewerbesteuermessbetrag 2003–2005
Das FG Niedersachsen hat mit Urteil vom 14.2.2013 - 6 K 107/11 - wie folgt entschieden: Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen Betriebsausgaben dar und sind nicht als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren. Gegen das Urteil ist Revision eingelegt worden (Az. des BFH: I R 16/13)
(Quelle: PM FG Niedersachsen vom 19.6.2013)
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-1622-7 unter www.betriebs-berater.de