BT: Klimaschutzpaket zum Teil beschlossen
Der Bundestag hat am 15.11.2019 das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht sowie das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes beschlossen und ist dabei den Finanzausschussempfehlungen (BT-Drs. 19/15125 sowie BT-Drs. 19/15126) gefolgt. Im Vergleich zum Regierungsentwurf gab es beim Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht keine wesentlichen Änderungen, das Gesetz zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes wurde in der Fassung des Entwurfs angenommen.
(hib-Meldung Nr. 1275/2019 vom 13.11.2019)
→ Zum Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens bedarf es noch der Zustimmung des Bundesrates, der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten sowie der Verkündung im Bundesgesetzblatt.