BReg: Klimaschutz im Steuerrecht – Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung
Das Bundeskabinett hat am 18.11.2019 den Regierungsentwurf einer Verordnung zur Bestimmung von Mindestanforderungen für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden nach § 35c des Einkommensteuergesetzes (Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung-ESanMV) beschlossen. Das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht (BR-Drs. 608/19) sieht u.a. die Einführung eines § 35c EStG vor, nach dem bestimmte energetische Sanierungsmaßnahmen, sofern sie durch ein Fachunternehmen umgesetzt werden, steuerlich förderfähig sind. Die vorgelegte Rechtsverordnung definiert nun die in § 35c Abs. 7 EStG-neu vorgesehenen Mindestanforderungen für bauliche Maßnahmen und definiert den Begriff des Fachunternehmens.
BMF, Mitteilung vom 18.11.2019
Volltext des Entwurfs BB-Online BBL2019-2902-2