BFH: Klagebefugnis bei Klage gegen gesonderte und einheitliche Feststellung verrechenbarer Verluste nach § 15b EStG
Das BFH hat mit Urteil vom 20.12.2018 – IV R 2/16 – wie folgt entschieden:
Werden verrechenbare Verluste nach § 15b Abs. 4 Satz 5 EStG gesondert und einheitlich festgestellt, gelten für die Klagebefugnis dieselben Grundsätze wie für die Anfechtung einer gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte.
(Amtlicher Leitsatz)
Volltext unter BB-ONLINE BBL2019-1686-6