EU: Klage gegen Deutschland wegen steuerlicher Behandlung von Organgesellschaften
Die EU-Kommission hat beschlossen, beim EuGH Klage gegen Deutschland zu erheben, weil bestimmte gebietsfremde Gesellschaften von den Vorteilen der deutschen Körperschaftsteuerregelung für Organschaften ausgeschlossen sind. Nach deutschem Recht kann eine Gesellschaft mit Sitz im Ausland nicht Teil einer steuerlichen Organschaft sein, auchwennsichder Ort ihrerGeschäftsleitung in Deutschland befindet, d. h., dass eine solcheGesellschaft, selbstwennsie inDeutschland unbeschränkt steuerpflichtig wäre, die steuerlichen Vorteile der Organschaftsregelung nicht in Anspruch nehmen könnte. Einer dieser Vorteile ist der inländische Gewinn- und Verlustausgleich innerhalb der steuerlichen Organschaft in Deutschland. Hier liegt ein Verstoß gegen die EU-Bestimmungen über die Niederlassungsfreiheit vor. DaherkönntendiedeutschenBestimmungenausländische Gesellschaften gegenüber inländischen Wettbewerbern benachteiligen und diese Gesellschaften davon abhalten, in Deutschland Tätigkeitenanzusiedeln.
(PM EU-Kommission vom 22.3.2012)