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Steuerrecht
05.04.2013
Steuerrecht
BFH: Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG

Der BFH hat mit Urteil vom 23.1.2013 - XI R 27/11 - wie folgt entschieden: Übernimmt ein Landwirt von einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage Klärschlamm und bringt er diesen auf eigenen landwirtschaftlich genutzten Feldern als Dünger auf, liegt eine Entsorgungsleistung und keine der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegende landwirtschaftliche Dienstleistung vor. 

Volltext: BB-ONLINE BBL2013-853-8 unter www.betriebs-berater.de

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