BFH: Klärschlammabfuhren unterliegen nicht der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG
Der BFH hat mit Urteil vom 23.1.2013 - XI R 27/11 - wie folgt entschieden: Übernimmt ein Landwirt von einer kommunalen Abwasserbehandlungsanlage Klärschlamm und bringt er diesen auf eigenen landwirtschaftlich genutzten Feldern als Dünger auf, liegt eine Entsorgungsleistung und keine der Durchschnittssatzbesteuerung nach § 24 UStG unterliegende landwirtschaftliche Dienstleistung vor.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-853-8 unter www.betriebs-berater.de