BFH: Kindergeld während der Mutterschutzfrist und der Elternzeit
Der BFH hat mit Urteil vom 13.6.2013 - III R 58/12 - wie folgt entschieden:
1. Ein Kind, das die Suche nach einem Ausbildungsplatz während der Mutterschutzfrist unterbricht, ist in diesem Zeitraum weiterhin zu berücksichtigen. Dies gilt auch dann, wenn es die Bemühungen um einen Ausbildungsplatz nach dem Ende der Mutterschutzfrist nicht fortsetzt.
2. Ein Kind, das während der Elternzeit keinen Ausbildungsplatz sucht, kann – ebenso wie ein Kind, das seine Ausbildung wegen der Elternzeit unterbricht – nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BB-ONLINE BBL2013-2773-7 unter www.betriebs-berater.de