FG Köln: Kindergeld für ein erwachsenes Kind während der Ausbildung zur Flugbegleiterin
Das FG Köln hat durch Urteil vom 3.3.2010 – 10 K 212/09 – entschieden, dass die mehrwöchige Vorbereitung eines erwachsenen Kindes auf die Tätigkeit als Flugbegleiterin ein Ausbildungsverhältnis i. S. des § 34 Abs. 4 EStG ist. Das FG stellte insbesondere darauf ab, dass während der Schulungszeit noch kein Arbeitsverhältnis bestand, kein Lohn gezahlt wurde und die Schulungskosten bei Nichtabschluss eines Arbeitsvertrags mit der Fluggesellschaft hätten zurückgezahlt werden müssen. Insoweit unterscheide sich der Sachverhalt von einer üblichen Probezeit. Das FG ließ die Revision zu. BeimBFH ist zu der Frage, ob ein Trainee-Programm noch zur Berufsausbildung i. S. des Kindergeldrechts zählt, bereits ein Verfahren anhängig (Az.: III R 88/08; Vorinstanz: FG Münster, 30.10.2008 – 4 K 4113/07 Kg –).
(PM FG Köln 17.5.2010)
Volltextdes Urteils: // BB-ONLINE BBL2010-1373-6