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Steuerrecht
04.06.2018
Steuerrecht
BFH: Kindergeld bei unbeschränkter Steuerpflicht nach § 1 Abs. 3 EStG

Der BFH hat mit Urteil vom 14.3.2018 – III R 5/17 – entschieden:

1. Der Anspruch auf Kindergeld nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG besteht nur für die Monate, in denen der Steuerpflichtige inländische Einkünfte i.S. des § 49 EStG erzielt.

2. Aufgrund der kindergeldspezifischen monatsbezogenen Betrachtungsweise ist bei Einkünften aus gewerblicher Tätigkeit gemäß § 15 EStG eines nach § 1 Abs. 3 EStG veranlagten Kindergeldberechtigten auf die ausgeübte inländische Tätigkeit abzustellen.

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