BFH: KfzSt als Masseverbindlichkeit
Der BFH hat durch Urteil vom 13.4.2011 – II R 49/09 – entschieden: Die nach Insolvenzeröffnung entstandene Kraftfahrzeugsteuer ist eine Masseverbindlichkeit i. S. von § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, wenn das Fahrzeug, für dessen Halten die Kraftfahrzeugsteuer geschuldet wird, Teil der Insolvenzmasse ist.
Volltext des Urteils: // BB-ONLINE BBL2011-2389-3 unter www.betriebs-berater.de