Niedersächsisches FG: Keine umfassende inhaltliche finanzgerichtliche Überprüfung i. R. d. Lohnsteueranrufungsauskunft
Das Niedersächsische FG hat mit Urteil vom 21.2.2017 – 14 K 211/15 - wie folgt entschieden:
1. Im Verfahren der Lohnsteueranrufungsauskunft bedarf es keiner umfassenden inhaltlichen finanzgerichtlichen Überprüfung.
2. Eine Auskunft, derzufolge eine Anwendung von § 8 Abs. 3 EStG für Vorteilsgewährungen durch Konzerngesellschaften ausgeschlossen sei, entspricht der BFH-Rechtsprechung und stellt daher keine fehlerhafte Auskunft i. S. v. § 42e EStG dar.
(Leitsätze der Redaktion)